Pflegeberufe in Deutschland

Einsatzmöglichkeiten/Stellen

Als Pflegekraft pflegen und betreuen Sie Menschen in jeder Lebensphase. Zu den Bereichen, in denen Sie tätig werden, zählen:

  • Krankenpflege
  • Kinderkrankenpflege
  • Altenpflege

Zu den Einrichtungen, in denen Sie zum Einsatz kommen, gehören folgende:

  • Altenpflegeheime oder Seniorenheime
  • Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
  • Kindertagesstätten
  • Fachkliniken und Krankenhäuser
  • Ambulante Dienste
  • Gesundheitszentren

Zugangsvoraussetzungen für internationale Pflegekräfte

Wer in Deutschland in Pflegeberufen dauerhaft arbeiten möchte, benötigt eine staatliche Zulassung zur Berufsausübung. Das Bundesministerium für Wirtschaft informiert darüber, welche formalen Anforderungen in der Regel erfüllt sein müssen, um als Pflegekraft in Deutschland arbeiten zu dürfen:

  • Anerkannter Abschluss: Ihr Abschluss als Pflegekraft, den Sie im Herkunftsland gemacht haben, muss in Deutschland anerkannt werden. Die für Sie zuständige Behörde prüft dazu, ob Ihr Berufsabschluss gleichwertig zu deutschen Abschlüssen ist. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang absolvieren, um einen gleichwertigen Kenntnisstand darzulegen. Die Antragstellung für die berufliche Anerkennung erfolgt bei der dafür zuständigen Stelle des Bundeslandes, in dem die Beschäftigung erfolgen soll. Die von dort erteilte deutsche Anerkennung gilt deutschlandweit.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse: Sie benötigen, je nach Bundesland, Kenntnisse auf dem Niveau B2 oder B1 nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
  • Gesundheitliche Eignung: Mit einer Bescheinigung eines deutschen Arztes müssen Sie nachweisen, dass Sie körperlich und geistig gesund und damit für den Beruf der Pflegekraft geeignet sind.
  • Persönliche Eignung/Zuverlässigkeit: Um Ihre Vertrauenswürdigkeit zu belegen, benötigen Sie einen Nachweis der Straffreiheit. Je nach Situation, müssen Sie diesen durch ein Führungszeugnis aus Ihrer Heimat oder durch ein deutsches polizeiliches Führungszeugnis erbringen.

Für die Anerkennung ist nicht die Staatsangehörigkeit entscheidend, sondern wo der Abschluss erworben wurde.
Als Bürgerin und Bürger der Europäischen Union, Liechtenstein, Island, Norwegen oder Schweiz benötigen Sie kein Visum bzw. keine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten. Staatsangehörige anderer Staaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland einer Beschäftigung nachzugehen.

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