Kontakt

GLOSSA Expertise Solutions GmbH
GLOSSA Integration Services GmbH & Co KG

Mönckebergstr. 11
D-20095 Hamburg

Tel: +49 (0)40 609 406 210
Tel: +49 (0)40 2093 321 40
Fax: +49 (0)40 609 406 219
E-mail:
E-mail: info@glossa-expertise.com

Handelsregisternummer
HRB 116262 (Glossa Integration Services)

Geschäftsführer
Thorsten Erbt

Registergericht
Amtsgericht Hamburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen Personalvermittlung der Glossa Integration Services GmbH & Co KG

§ 1 Allgemeines

(1) Glossa Integration Services unterstützt den Auftraggeber bei seiner Personalbeschaffung.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Glossa Integration Services alle für einen Auftrag erforderlichen Daten oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von Glossa Integration Services erstellt werden können. Dies gilt insbesondere für Unterlagen, die zur Suche geeigneter Bewerber benötigt werden, wie z.B. Abfassen einer Stellenbeschreibung, Erarbeitung eines Anforderungsprofils, Recherche bzw. pro aktives Betreuen von Bewerbern.

(3) Hat sich ein durch Glossa Integration Services vorgeschlagener Bewerber unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Auftraggeber beworben, ist der Auftraggeber verpflichtet, Glossa Integration Services unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen durch Glossa Integration Services zu unterrichten. Unterlässt der Auftraggeber die Unterrichtung und kommt es in diesem Fall zum Vertragsabschluss mit dem Bewerber, ist Glossa Integration Services berechtigt, das Vermittlungshonorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

§ 2 Vermittlungshonorar

(1) Das Vermittlungshonorar wird auf prozentualer Basis des zukünftigen mit dem vorgeschlagenen Bewerber vereinbarten Brutto-Jahreseinkommen berechnet. Dieses wird nach dem zu erwartenden Zeitaufwand gemäß der Qualifikation, Berufs- Funktions- Führungserfahrung und Spezialisierung des Bewerbers und der Marktsättigung ermittelt. Das auf den Einzelfall bezogene Angebot gibt Aufschluss über die jeweilige Honorarhöhe.

(2) Das der Berechnung zugrundeliegende Brutto-Jahreseinkommen versteht sich unter Einschluss aller Monatsgehälter, Weihnachtsgratifikation, Urlaubsgeld und variabler Gehaltsbestandteile.

(3) Der Honoraranspruch kann nach verschiedenen leistungerbringenden Stufenmodellen entstehen – dem auf den Einzelfall bezogenen Angebot jeweils zu entnehmen. Dieser entsteht jedoch spätestens, wenn zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und dem von Glossa Integration Services vorgeschlagenen Bewerber ein Arbeitsvertrag oder eine sonstige ein Beschäftigungsverhältnis begründende Vereinbarung abgeschlossen worden ist. Wird ein Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder wird der vorgeschlagene Bewerber für einen von dem Anforderungsprofil abweichenden Arbeitsplatz vorgesehen, so berührt dies den Honoraranspruch von Glossa Integration Services nicht.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Glossa Integration Services unverzüglich den Abschluss einer den Honoraranspruch gemäß § 2 Abs. 3 begründenden Vereinbarung zu melden. Hierbei hat der Auftraggeber gegenüber Glossa Integration Services die Höhe des vereinbarten Brutto Jahreseinkommens unter Einschluss aller Monatsgehälter, Weihnachtsgratifikationen, Urlaubsgeld und variabler Gehaltsbestandteile mitzuteilen.

(5) Sollte der Auftraggeber seiner Verpflichtung aus § 2 Abs. 4 nicht nachkommen, ist Glossa Integration Services berechtigt, ein für die Qualifikation des Bewerbers marktübliches Brutto-Jahreseinkommen zu Grunde zu legen.

§ 3 Sonderleistungen und Reisekosten

Sonderleistungen wie z.B. anzeigengestützte Personalsuche in Printmedien oder Eignungstests sind zwischen Glossa Integration Services und dem Auftraggeber gesondert schriftlich zu vereinbaren. Reisekosten, die Glossa Integration Services im Rahmen eines Auftrags auf Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

§ 4 Vertraulichkeit

Der Auftraggeber und Glossa Integration Services erklären, über Daten und Informationen, die sie über die andere Vertragspartei oder einen Bewerber im Rahmen der Vermittlung oder Bewerbung erhalten haben, Stillschweigen zu bewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vermittlungsauftrages fort. Der Auftraggeber hat die von Glossa Integration Services zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen herauszugeben bzw. gegen Nachweis zu vernichten. Dies gilt nicht für zur Verfügung gestellte Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Auftraggeber einen Vertrag geschlossen hat.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Sämtliche Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6 Haftung

Die von Glossa Integration Services zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers bzw. von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte kann Glossa Integration Services daher nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht anderweitig vermittelt wird.

§ 7 Ersatzsuche

(1) Soweit der von Glossa Integration Services vorgestellte Bewerber innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten beim Kunden ausscheidet, wird Glossa Personnel Solutions nach einem Ersatz für den Bewerber suchen. Für die Pflichten von Glossa Integration Services im Rahmen der Suche gelten diese AGB entsprechend.

(2) Die Suche nach einem Ersatz scheidet aus, wenn der Kunde die Stellenbeschreibung des Bewerbers geändert hat oder das Ausscheiden des Bewerbers auf betriebsbedingten Gründen beruht.

(3) Für die Suche nach einem Ersatz entstehen für den Kunden keine Vergütungs- und Auslagenerstattungskosten. Die Kosten für Auslagen der Bewerber werden von Glossa Integration Services getragen.

(4) Eine Rückerstattung der Vergütung ist ausgeschlossen.

§ 8 Auftragsbeendigung

Der Auftraggeber kann den erteilten Vermittlungsauftrag jederzeit beenden. Die bis zum Beendigungszeitpunkt entstandenen Kosten bzw. die nach einem Stufenmodell erbrachten Leistungen sind Glossa Integration Services ohne Abzug zu erstatten. Dies gilt u.a. für Stellenanzeigen und Recherchearbeiten die bereits in Auftrag gegeben, aber noch nicht veröffentlicht bzw. die Ergebnisse noch nicht ausgewertet worden sind.

§ 9 Werbewiderspruchsrecht

Glossa Integration Services führt Werbung sowie Markt- und Meinungsforschung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch. Dem Auftraggeber steht ein jederzeitiges Widerspruchsrecht gemäß § 28 Abs.4 BDSG gegen die Verwendung seiner personenbezogenen Daten für diese Zwecke zu.

§ 10 Schlussbestimmungen

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist im Sinne der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine gültige Regelung, mit welcher der wirtschaftliche Zweck der ungültigen Bestimmung in bestmöglicherweise Weise erreicht wird, zu ersetzen.

§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort der Leistungen von Glossa Integration Services ist der jeweilige Ort der beauftragten Niederlassung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vermittlungsauftrag ist der Sitz von Glossa Integration Services, wobei sich Glossa Integration Services das Recht vorbehält, den Sitz des Auftraggebers als Gerichtsstand zu wählen.


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